• Abgabe des Aufnahmeantrages mit Passbild und Kopie des gültigen Fischereischeines. (Bitte deutlich in Druckschrift und vollständig ausfüllen)
  • Eine schriftliche Entscheidung über die Mitgliedschaft erfolgt innerhalb 4 Wochen durch den Vorstand.
  • Bezahlung des Aufnahmebetrages (Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr) durch das neue Vereinsmitglied.
  • Nach Eingang des Aufnahmebetrages, werden die Fischereipapiere (Satzung des Vereins, Fangbuch, Erlaubnisschein zum Fischfang, Mitgliedskarte des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. LAVT (mit den Beitragsmarken) zugesandt bzw. übergeben.
  • Die Bezahlung des Aufnahmebetrages erfolgt in aller Regel bei der Jahreshauptversammlung.
  • Bei Zahlungsproblemen, die bis zum 31.3. des laufenden Jahres nicht bereinigt sind, erlischt die Mitgliedschaft.
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, Änderungen der Adresse schriftlich dem Vorstand mitzuteilen.

 

Aufnahmeantrag

Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO